Besonders schwer wiegt, dass offenbar Führungskräfte Straftaten vertuscht, Aufklärung behindert und Geheimnisverrat begangen haben sollen. Damit haben sie auf eklatante Weise gegen ihre Verantwortung als Vorgesetzte verstoßen. Statt aufzuklären, haben sie sogar Polizeibeamte dazu angehalten, rechtsextreme Chats zu löschen.
Die Vorgänge werden strafrechtlich und disziplinarisch verfolgt. Das ist gut so. Nur wenn sichergestellt ist, dass polizeiliches Fehlverhalten konsequent verfolgt und nicht unter den Teppich gekehrt wird, ist Vertrauen in die rechtsstaatliche Aufarbeitung zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Empfehlungen der Expertenkommission umgesetzt und analysiert werden, wie es zu den Vorkommnissen kommen konnte.
Die ursprünglichen Vorwürfe gegen Polizeibeamte beziehen sich auf mutmaßlich strafrechtlich relevante Chatnachrichten, die in den Jahren 2017 und 2018 versandt wurden und sind bekannt geworden, weil ein Polizeibeamter sich an den Ansprechpartner der Polizei gewandt hat.