Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FdGO) und ist somit ein wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie. Nach dem Gesetz hat das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen die Aufgabe, es den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sammelt das LfV Hessen Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. Weitere Aufgabenfelder sind die Beobachtung von Organisierter Kriminalität und die Bekämpfung von Spionageaktivitäten. Der Verfassungsschutz beobachtet aber auch Gruppierungen, die im Ausland islamistische oder extremistische Aktivitäten unterstützen, bzw. fördern.
Das neue hessische Verfassungsschutzgesetz legt die Grundlage für einen modernen Verfassungsschutz mit klaren Regeln und gestärkter parlamentarischer Kontrolle. Der Verfassungsschutz hat sich bereits in den vergangenen Jahren verändert. Das neue Gesetz hält diesen Wandel schon in der Präambel verbindlich fest: Es stellt klar, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Dienstleister der Demokratie zu sein hat, fordert das Vorhalten von analytischen Kompetenzen und legt fest, dass es gesellschaftliche Vielfalt und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen muss.
In das Gesetz sind die Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages ebenso eingeflossen wie die der Expertenkommission der Landesregierung. Damit Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden besser zusammenarbeiten, wird die Weitergabe von Informationen neu geregelt. Dabei werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich beachtet. Dass Nachrichtendienst und Polizeibehörden getrennt zu bleiben haben, ist eine Lehre aus der deutschen Geschichte, an der wir nicht rütteln wollen. Ein großer Fortschritt zum alten Gesetz ist es auch, dass Regelungslücken zum Umgang mit Verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie V-Leuten geschlossen werden. Ausgeschlossen wird zum Beispiel, dass jemand, der schwere Straftaten begangen hat, als V-Person arbeiten darf. Die parlamentarische Kontrolle wird in einem eigenen Gesetz gestärkt, das auf den allgemein akzeptierten Regeln des Bundestages aufbaut. Die Auskunftspflicht des Innenministeriums, das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten und die Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden besser geregelt.
Aus der Anhörung zum Gesetz hat die Regierungskoalition die Kritik an der Verankerung der so genannten Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz mitgenommen. Deshalb werden diese beiden Maßnahmen in das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (Polizeigesetz) integriert. Die Eingriffe bleiben bei der Polizei für folgende Fälle vorbehalten:
Die Maßnahmen sind mit hohen Hürden ausgestattet, die deutlich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen.